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Fonds Finanz Maklerservice GmbH | Riesstraße 25 | 80992 München | www.fondsfinanz.de
Inhaltliche und technische Änderungen und Ergänzungen sowie Weiterentwicklungen durch den Gesetzgeber in Form von Verordnungen und Auflagen sind vorbehalten.
Die hier dargestellten FAQ sind als Hilfe für Versicherungsvermittler gedacht und ersetzen keine qualifizierte Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung. Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und für die Richtigkeit der Angaben, welche sich auf Inhalte des IHK Aufsatzes (vgl. Augustin/Bauer/Klopp/Morath/Pollmer/Samuels/Schlichting/Schröder/Wirtz 2019, GewA 2019, S. 131 ff.) stützen, wird keine Haftung übernommen.
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Auf der Lernplattform finden Sie kostenlose und kostenpflichtige Online-Weiterbildungsangebote:
Im Kurskatalog der Lernplattform (https://besser-beraten.de/category-dashboard) können Sie das Themenspektrum und alle Kurse einsehen.
Es ist eine einmalige Registrierung Ihrerseits nötig, um Lernangebote oder das Online-Prüfungssystem der besser beraten Akademie zu nutzen. Die Registrierung an der Lernplattform ist kostenlos.
Damit wir Sie auch zukünftig über aktuelle Bildungsangebote informieren können, erhalten wir vor dem erstmaligen Start eines unserer Online-Angebote Ihre Einwilligung. Für die Bestätigung Ihrer Einwilligung wird nach erstmaliger Registrierung an der Lernplattform eine automatisch vom System generierte E-Mail an Sie versendet. Mit einem Klick auf den in der E-Mail enthaltenen Link bestätigen Sie, dass Sie selbst und kein Dritter Ihre E-Mail-Adresse verwenden (Double-Opt-In Verfahren). Durch die Bestätigung erfolgt keine Anbindung an die Fonds Finanz. In jedem unserer Newsletter ist ein personalisierter Abmeldelink enthalten, so dass Sie sich jederzeit vom Newsletter abmelden und Ihre Einwilligung widerrufen können.
Die Registrierung an der Lernplattform ist kostenlos. Auf der Lernplattform finden Sie kostenlose und kostenpflichtige Online-Weiterbildungsangebote, die mit entsprechenden Preisangaben ausgewiesen sind.
Die Bestätigungs-Mail, deren Absenderadresse lms@ah.fondsfinanz.de ist, erhalten Sie von der Lernplattform der besser beraten Akademie. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Falls Ihr Mailserver die E-Mail-Adresse der Lernplattform blockiert, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem IT-Dienstleister Kontakt aufzunehmen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.
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Bitte überprüfen Sie Ihre Anmeldedaten und nutzen Sie als Benutzername nicht Ihre E-Mail-Adresse oder MAK-Nummer. Ihr korrekter Benutzername wurde Ihnen per Registrierungsbestätigung sowie bei allen E-Mails zur Online-Test- und Kursbuchung zugestellt.
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, helfen wir Ihnen gerne mit folgendem Erklärvideo weiter: https://fondsfinanzfilme1.s3.eu-west-1.amazonaws.com/2021-04-21_Anmeldedaten_vergessen/video.mp4
Falls Sie mehrfach das Passwort falsch eingeben, werden Sie vom System gesperrt. Wir entfernen diese Sperre gerne für Sie, damit Sie wieder Zugriff erhalten. Wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Benutzernamens per E-Mail unter besserberaten@fondsfinanz.de an den Support.
In Ihrem persönlichen Benutzerprofil hinterlegen Sie alle relevanten Daten, damit Sie Ihre Teilnahmenachweise zur Erfüllung Ihrer Weiterbildungspflicht nach IDD oder MaBV korrekt erhalten. Falls Sie unser kostenpflichtiges Kursangebot nutzen, hinterlegen Sie in Ihrem Benutzerprofil Ihre Rechnungsadresse und ggf. eine separate Rechnungsadresse.
Nein, die IDD- und MaBV-Teilnahmezertifikate sind nicht in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt.
Sie können sich für kostenlose Online-Kurse sowohl im bereits eingeloggten als auch im nicht eingeloggten Zustand anmelden. Alle kostenlosen Bildungsangebote sind mit der Preisangabe null Euro ausgewiesen und Sie finden sie im Kurskatalog der Lernplattform. (https://besser-beraten.de/MagnificentCatalog/category/all/idd/all/cost/all/my/all)
Sie legen Ihren gewünschten, kostenlosen Online-Kurs mit einem Klick auf den Button „Kurs buchen“ in den Warenkorb. Im Buchungsprozess werden Sie nun aufgefordert, sich mit Ihrem Benutzerkonto bei der Lernplattform anzumelden. Nach Ihrem Plattform-Login können Sie sich mit einem Klick auf den Button „Buchen“ für Ihren gewünschten Online-Kurs anmelden und diesen absolvieren. Sie finden all Ihre Online-Kurse in Ihrem Benutzerprofil rechts oben im Header mit Klick auf „Meine Kurse“.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto der Lernplattform besitzen, haben Sie die Möglichkeit im Buchungsprozess Ihre Registrierung vorzunehmen.
Mit einem Klick auf den Button „Buchen“ haben Sie sich für Ihren gewünschten, kostenlosen Online-Kurs angemeldet und können diesen absolvieren. Sie finden all Ihre Online-Kurse in Ihrem Benutzerprofil rechts oben im Header mit Klick auf „Meine Kurse“.
Alle kostenpflichtigen Online-Kurse finden Sie im Kurskatalog mit entsprechender Preisangabe ausgezeichnet und können eine kostenpflichtige Bestellung über den Warenkorb vornehmen.
Eine Bestellung können Sie nur mit vorhandenem Benutzerkonto aufgeben. Im Bestellprozess haben Sie die Möglichkeit sich zu registrieren, sofern Sie noch kein Benutzerkonto besitzen.
Mit einem Klick auf den Button „Kurs kaufen“ füllen Sie Ihren Warenkorb, den Sie rechts oben im Header erreichen. Haben Sie Ihre kostenpflichtige Kursauswahl getroffen, gehen Sie zum Warenkorb und melden Sie sich im Bestellprozess mit Ihren Anmeldedaten bei der Lernplattform an. Nun haben Sie im Warenkorb die Möglichkeit, Ihre kostenpflichtige Bestellung mit Paypal oder Kreditkarte abzuschließen. Nach erfolgreichem Kaufabschluss finden Sie Ihren Online-Kurs unter „Meine Kurse“.
Mit einem Klick auf den Button „Kurs kaufen“ füllen Sie Ihren Warenkorb. Danach haben Sie im Warenkorb die Möglichkeit, Ihre kostenpflichtige Bestellung mit Paypal oder Kreditkarte abzuschließen. Nach erfolgreichem Kaufabschluss finden Sie Ihren Online-Kurs unter „Meine Kurse“.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.
Um die System-Mails zu erhalten, gehen Sie zu Ihrem Benutzerprofil und aktivieren Sie die Checkbox „Ja, ich möchte System-Mails wie z.B. Kursbuchungen oder -erinnerungen von der Lernplattform erhalten“.
Sie finden all Ihre Online-Kurse in Ihrem Benutzerprofil rechts oben im Header mit Klick auf „Meine Kurse“.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.
Egal ob Sie einen Online-Test nach einer IDD- oder MaBV-konformen Online-Schulung oder einem Online-Kurs absolviert und erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie spätestens nach zwei Wochen Ihr Teilnahmezertifikat im PDF-Format per E-Mail zugesandt. Ihr Teilnahmezertifikat dient Ihnen als Nachweis gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde.
Sollte Ihnen kein Teilnahmezertifikat zugegangen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.
Sie haben die Möglichkeit, einen nicht bestandenen Online-Test einmalig zu wiederholen. Sofern Sie einen Online-Test i.d.R. nach zwei Versuchen nicht bestanden haben, erhalten Sie kein Teilnahmezertifikat für den Nachweis gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde.
Nutzen Sie bitte einen der beiden Browser in einer aktuellen Version: Google Chrome, Mozilla Firefox. Sollte ein Online-Test aus technischen Gründen abbrechen, werden die Antworten auf die bereits absolvierten Testfragen und den gesamte Online-Test als ersten Versuch gewertet. Nach erneuter Anmeldung an der Lernplattform können Sie das Testergebnis vom ersten Prüfungsversuch einsehen und einen zweiten Versuch starten, sofern Sie den Online-Test nicht bestanden haben.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.
Die Absolvierung eines Online-Tests nach einer Online-Schulung ist befristet und nur innerhalb des freigeschalteten Zeitrahmens möglich. Nach Fristablauf ist eine Durchführung des Online-Tests nicht mehr möglich. Eine Verlängerung des Zeitraumes ist ausgeschlossen.
Bei den Online-Kursen gilt der Nutzungszeitraum des Online-Kurses ebenso für den Online-Test.
Egal ob Sie einen Online-Test nach einer IDD- oder MaBV-konformen Online-Schulung oder einen IDD- oder MaBV-konformen Online-Kurs mit entsprechendem Test absolviert und erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie spätestens nach zwei Wochen Ihr Teilnahmezertifikat im PDF-Format per E-Mail zugesandt. Ihr Teilnahmezertifikat dient Ihnen als Nachweis gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde.
Sollte Ihnen kein Teilnahmezertifikat zugegangen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail besserberaten@fondsfinanz.de.
Sie benötigen nur eine stabile Internetverbindung und einen modernen Browser. Nutzen Sie bitte die aktuelle Version des Google Chrome oder Mozilla Firefox, da diese beiden Browser ein optimales Ergebnis erzielen.
Nutzen Sie ein aktuelles Betriebssystem auf Ihrem Rechner (am besten Windows 7 / 8 / 8.1 / 10 / MacOS X).
Die Übertragung der Weiterbildungszertifikate erfolgt von der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München an Professional works, die Plattform der DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH, Dammtorwall 7a, 20354 Hamburg. Dieser Auftrag zur Übertragung der Weiterbildungszertifikate muss einmalig neu gegeben werden und kann jederzeit widerrufen werden.
Wenn du noch kein Professional works Konto hast, wirst du nach dem Auftrag zur Übertragung der Weiterbildungszertifikate direkt auf die Website von Professional works weitergeleitet. Dort kannst du über den Button „Testzugang anfordern“ kostenfrei ein Konto anlegen.
Solange du dem Auftrag zur Übertragung der Weiterbildungszertifikate noch nicht
zugestimmt hast, erhältst du deine erworbenen Weiterbildungszertifikate weiterhin per E-Mail
als PDF-Anhang.
Sobald du dem Auftrag zur Übertragung der Weiterbildungszertifikate zugestimmt hast,
erscheinen ab sofort alle Weiterbildungszertifikate sowie die der letzten 14 Tage automatisch
in deinem Weiterbildungskonto in Professional works. Du erhältst lediglich eine E-Mail, dass
ein Weiterbildungszertifikat erfolgreich nach Professional works übertragen wurde.
Hast du dem Auftrag zur Übertragung der Weiterbildungszertifikate zugestimmt, findet automatisch eine Übertragung deiner erlangten Zertifikate in dein persönliches Professional works Konto statt. Du erhältst lediglich eine E-Mail, dass ein Weiterbildungszertifikat erfolgreich nach Professional works übertragen wurde.
Ja, selbstverständlich. Klicke dazu auf den Button „Schulung erstellen“. Im Formular trägst du die Informationen zu deiner absolvierten Weiterbildung ein und lädst das dazugehörige Zertifikat per Drag & Drop hoch.
Nach der erfolgreichen Verknüpfung werden alle zukünftigen Zertifikate sowie alle in den vergangenen 14 Tagen absolvierten Zertifikate übertragen. Möchtest du einen Gesamtjahresüberblick über deine Weiterbildung, kannst du weitere Zertifikate manuell hochladen. Ab 2025 werden automatisch alle abgeleisteten Zertifikate erfasst.
Deine Zertifikate findest du unter dem Menüpunkt „Weiterbildungskonto“.
IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive. Es handelt sich dabei um eine Versicherungsvertriebsrichtlinie der Europäischen Union, die in Deutschland seit Februar 2018 Gesetzeskraft hat. Als Grundlage dient das am 07. Juli 2017 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, sowie die sich daraus ableitende erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb.
Grundsätzlich fallen alle Mitarbeiter, die eine vermittelnde oder beratende Tätigkeit einnehmen, unter die Weiterbildungsverpflichtung. Davon betroffen sind Angestellte, Teilzeitmitarbeiter und geringfügig Beschäftigte.
Ja, denn Gewerbetreibende müssen die sachgerechte Qualifikation ihrer Mitarbeiter gewährleisten, sofern die Mitarbeiter vertrieblich tätig sind. Darunter fällt beispielweise ihren Kunden Angebote zu unterbreiten, Kundenberatung durchzuführen oder ihre Kunden bei der Vertragserfüllung, insbesondere im Schadensfall zu unterstützen. Im Rahmen Ihrer Personalentwicklung sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich, die Weiterbildungsnachweise Ihrer Mitarbeiter über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Kalenderjahrende zu dokumentieren und zu archivieren. Damit können Sie auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde die besuchten Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter nachweisen.
Üben Sie innerhalb eines Kalenderjahrs weiterbildungspflichtige Tätigkeiten aus, trifft Sie die volle Weiterbildungspflicht von 15 Stunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Tätigkeit nur für ein paar Monate oder für das gesamte Kalenderjahr ausüben. Eine Befreiung von der Pflicht ist nicht vorgesehen. Gehen Sie, z. B. aufgrund von Elternzeit, keiner weiterbildungspflichtigen Tätigkeit im gesamten Kalenderjahr nach, unterliegen Sie nicht der Weiterbildungspflicht.
Bei den Weiterbildungsmaßnahmen müssen Sie darauf achten, dass diese IDD-konform sind und für Ihre Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden können. Die Konformität liegt vor, wenn die Weiterbildungsmaßnahme mindestens die Aufrechterhaltung der Fachkompetenz oder Ihrer personalen Kompetenz gewährleistet. Darüber hinaus muss für die Weiterbildungsmaßnahme eine Planung zugrunde liegen, sie systematisch organisiert und die Qualifikation derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, gewährleistet sein. Die Fonds Finanz kennzeichnet die IDD-konformen Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Siegel.
Für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Selbststudium absolviert werden, ist eine Lernerfolgskontrolle notwendig. Dieses betrifft die e-Learning Formate Online-Schulungen, Online-Kurse sowie das Blended Learning. Bei allen Weiterbildungsformen wird die Anwesenheit jedes Teilnehmers vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert.
Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen. Für die Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist eine Bestätigung des Teilnehmers über eine vollständige Teilnahme notwendig.
Ein Verstoß gegen die Weiterbildungsverpflichtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das verabschiedete Gesetz sieht dabei vor, dass u.a. das nicht Absolvieren der Weiterbildungsverpflichtung sowie das nicht Aufbewahren oder unvollständige Aufbewahren von Nachweisen als Ordnungswidrigkeit zu bewerten sind.
Bei der Zertifizierung einer Weiterbildungsmaßnahme auf IDD-konforme Inhalte werden die Themen der Sachkunde nach § 34d, der standardisierten Finanzanalyse sowie der personalen Kompetenz als Grundlage verwendet. Weiterhin können auch Vorbereitungskurse zur Sachkundeprüfung ebenfalls im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung berücksichtigt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers oder in die Selbstständigkeit eines ungebundenen Vermittlers in einem Kalenderjahr können bereits absolvierte Weiterbildungen für das Kalenderjahr berücksichtigt werden. Nicht anrechenbare Themen: Der Themenkomplex der Investment Themen ist darin nicht enthalten und somit kann dieser auch nicht zertifiziert werden. Die Sachkundeprüfung selbst kann im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung gem. §7 VersVermV nicht anerkannt werden.
Augustin, U./Bauer, W-D./Klopp, H./Morath, M./Pollmer, S./Samuels, I./Schlichting, T./Schröder, C. /Wirtz, B. (2019). Versicherungsvermittler /-berater: §34 d Abs. 9 GewO n.F. – Angestellte Vermittler / Berater; Weiterbildungspflicht . (GewA 2019, S. 131 ff).
Die Bafin und die Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erarbeiten regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine Liste mit den häufigen Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern und -beratern sowie vertrieblich tätigen Angestellten. Die Liste finden sie hier. Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_2021_11_03_FAQ_Versicherungsvermittler.html (Stand: 03.11.2021)
MaBV ist die Abkürzung für Makler- und Bauträgerverordnung. In §15b MaBV ist die Pflicht zur Weiterbildung für Gewerbetreibende mit einer Gewerbeerlaubnis nach §34c ausgewiesen ist.
Weiterbilden müssen sich Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter und Mitarbeiter, die unmittelbar in den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich des Immobilienmaklers oder -verwalters tätig sind.
Aufgaben, die die Weiterbildungspflicht begründen sind laut Immobilienverband ivd:
Rein administrativ tätige Mitarbeiter, die keine Tätigkeiten ausüben, welche in den Bereich des Immobilienmaklers oder -verwalters fallen, wie z.B. Aufgaben im Sekretariat, der Buchhaltung oder Personalabteilung, unterliegen nicht der Weiterbildungsverpflichtung. Mit einem Abschluss zum Immobilienkaufmann oder zum Immobilienfachwirt beginnt die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses, da die Ausbildung bereits als Weiterbildung zählt.
Ausnahmeregelungen oder eine Verlängerung des Weiterbildungszeitraums für die Weiterbildungsverpflichtung sind weder über § 34c Absatz 2a GewO noch § 15b MaBV vorgesehen.Jedoch gibt es eine Delegationsmöglichkeit auf Beschäftigte nach § 34c Absatz 2a Satz 3 GewO. Wenn die Weiterbildungsnachweise von einer angemessenen Anzahl von Angestellten erbracht werden , die unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber den unmittelbar mitwirkenden Angestellten im erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich besitzen. Dies kann beispielsweise der Fall bei Abteilungsleitern, Bereichsleitern oder Betriebsleitern einer Zweigniederlassung sein. Sobald eine natürliche Person aber selbst unmittelbar erlaubnispflichtige Tätigkeiten durchführt, ist eine Delegation der Weiterbildungspflicht nicht möglich.
Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen. Für die Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist eine Bestätigung des Teilnehmers über eine vollständige Teilnahme notwendig.
Bei den Weiterbildungsmaßnahmen müssen Sie darauf achten, dass diese MaBV-konform sind und für Ihre Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden können. Die Konformität liegt vor, wenn die Weiterbildungsmaßnahme mindestens die Aufrechterhaltung der Fachkompetenz gewährleistet. Darüber hinaus muss für die Weiterbildungsmaßnahme eine Planung zugrunde liegen, sie systematisch organisiert und die Qualifikation derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, gewährleistet sein. Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH kennzeichnet die MaBV-konformen Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Siegel.
Für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Selbststudium absolviert werden, ist eine Lernerfolgskontrolle notwendig.Bei klassischen Präsenzangeboten, wie z.B. Schulungen, müssen keine Lernerfolgskontrollen durchgeführt werden. Jedoch muss bei allen Weiterbildungsformen die Anwesenheit jedes Teilnehmers vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert werden.
Bei der Zertifizierung einer Weiterbildungsmaßnahme auf MaBV-konforme Inhalte werden die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildungsinhalte in §15b Abs. 1 MaBV, Anlage 1 als Grundlage verwendet.
Dabei können dieselben Themen in unterschiedlichen Weiterbildungen behandelt und für die Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden. Nicht angerechnet werden jedoch wiederholte Teilnahmen an ein und derselben Weiterbildung.
Nachdem Sie eine Weiterbildungsmaßnahme unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat per E-Mail wie folgt zugesandt:
Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH erfasst Ihre Weiterbildungsmaßnahmen in keiner Datenbank und somit sind auch keine Gesamtübersichten oder Jahresbescheinigungen der absolvierten Weiterbildungen möglich. Bei vollständiger Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung erhalten Sie im ersten Quartal eines neuen Kalenderjahres ein Weiterbildungssiegel, welches die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung über die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ausweist.
Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind über einen Zeitraum von fünf Jahren zu archivieren. Diese Zertifikate sind auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten und in Ihren Geschäftsräumen zu archivieren – digital oder in ausgedruckter Form.
Immobilienmakler und -verwalter müssen gegenüber der zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde nach Aufforderung gemäß § 15b Absatz 3 MaBV eine unentgeltliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen Kalenderjahren abgeben. Sie kann zudem nach § 29 Absatz 1 GewO anordnen, dass ein Gewerbetreibender die nach § 15b Absatz 2 zu sammelnden Nachweise und Unterlagen über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht vorlegt. Die Inhalte des Nachweises sind in Anlage 3 der Makler- und Bauträgerverordnung §15b geregelt. Der Nachweis kann dabei elektronisch übermittelt werden. Falsche oder unvollständige Erklärungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.