Unsere FAQs

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen zur Lernplattform oder zur IDD-Weiterbildungsverpflichtung?

Wir verschaffen Ihnen mit den FAQ einen umfassenden Überblick.

Inhaltliche und technische Änderungen und Ergänzungen sowie Weiterentwicklungen durch den Gesetzgeber in Form von Verordnungen und Auflagen sind vorbehalten.

Vorbemerkung

Die hier dargestellten FAQ sind als Hilfe für Versicherungsvermittler gedacht und ersetzen keine qualifizierte Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung. Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und für die Richtigkeit der Angaben, welche sich auf Inhalte des IHK Aufsatzes (vgl. Augustin/Bauer/Klopp/Morath/Pollmer/Samuels/Schlichting/Schröder/Wirtz 2019, GewA 2019, S. 131 ff.) stützen, wird keine Haftung übernommen.

Änderungen, Ergänzungen sowie Weiterentwicklungen durch den Gesetzgeber in Form von Verordnungen und Auflagen sind vorbehalten.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen finde ich auf dieser Lernplattform?

Auf der Lernplattform finden Sie kostenlose und kostenpflichtige Online-Weiterbildungsangebote:

  • Online-Kurse zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht nach §34d GewO (IDD)
  • Online-Kurse zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht nach §34c GewO (MaBV)
  • Online-Kurse, die auf keine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung einzahlen
  • Online-Prüfungssystem für Live-Online-Schulungen zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht nach §34d GewO oder §34c GewO

Im Kurskatalog der Lernplattform (https://besser-beraten.de/category-dashboard) können Sie das Themenspektrum und alle Kurse einsehen.

An wen richtet sich unser Weiterbildungsangebot?
  • alle Versicherungsvermittler und Honorarberater, die der Weiterbildungsverpflichtung nach §34d GewO unterliegen
  • Unternehmen, deren Mitarbeiter Weiterbildungspflicht nach §34d GewO/ §34c GewO unterliegen
  • Immobilienmakler, die der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c GewO unterliegen
  • Investmentvermittler nach §34f GewO
  • Immobiliendarlehensvermittler nach §34i GewO
Warum und wie oft muss ich mich registrieren?

Es ist eine einmalige Registrierung Ihrerseits nötig, um Lernangebote oder das Online-Prüfungssystem der besser beraten Akademie zu nutzen. Die Registrierung an der Lernplattform ist kostenlos.

  • Registrierung direkt über die Lernplattform
    Füllen Sie dafür das Registrierungsformular (https://besser-beraten.de/start/op/signup) vollständig aus und erhalten im Anschluss eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung Ihrer persönlichen Daten. Erst nach Ihrer Bestätigung können Sie mit Ihrem Online-Kurs starten.
  • Registrierung nach einer besuchten Online-Schulung
    Sollten Sie erstmalig eine unserer Online-Schulungen besucht haben und prüfungsberechtigt für einen Online-Test sein, der auf Ihre Weiterbildungsverpflichtung nach IDD oder MaBV einzahlt, dann erhalten Sie im Nachgang der Online-Schulung eine E-Mail mit Ihren Anmeldedaten, bestehend aus Benutzername und Passwort. Melden Sie sich damit bei der Lernplattform an, füllen das Registrierungsformular vollständig aus und vergeben ein neues Passwort. Sobald der Registrierungsprozess korrekt und vollständig durchlaufen ist, gelangen Sie direkt zu Ihrem Online-Test. Eine genaue Anleitung finden Sie im folgenden Lernvideo: https://fondsfinanzfilme1.s3.eu-west-1.amazonaws.com/2021-04-19_bbA_Registrierung/video.mp4
  • Registrierung direkt über einen Online-Kurs
    Die Buchung eines Online-Kurses finden Sie in Ihrem Warenkorb. Bei der Auswahl der Option Neuregistrierung öffnet sich automatisch ein Registrierungsformular. Füllen Sie alle Formularfelder aus, vergeben ein Passwort und bestätigen Ihre Angaben in einer separaten E-Mail. In einer Bestätigungs-Mail erhalten Sie nun Ihren Anmeldenamen und können auf den Kurskatalog zugreifen.
Warum muss ich bei der Registrierung eine Werbe-Einwilligung abgeben?

Damit wir Sie auch zukünftig über aktuelle Bildungsangebote informieren können, erhalten wir vor dem erstmaligen Start eines unserer Online-Angebote Ihre Einwilligung. Für die Bestätigung Ihrer Einwilligung wird nach erstmaliger Registrierung an der Lernplattform eine automatisch vom System generierte E-Mail an Sie versendet. Mit einem Klick auf den in der E-Mail enthaltenen Link bestätigen Sie, dass Sie selbst und kein Dritter Ihre E-Mail-Adresse verwenden (Double-Opt-In Verfahren). Durch die Bestätigung erfolgt keine Anbindung an die Fonds Finanz. In jedem unserer Newsletter ist ein personalisierter Abmeldelink enthalten, so dass Sie sich jederzeit vom Newsletter abmelden und Ihre Einwilligung widerrufen können.

Was kostet der Zugang zur Lernplattform der besser beraten Akademie?

Die Registrierung an der Lernplattform ist kostenlos. Auf der Lernplattform finden Sie kostenlose und kostenpflichtige Online-Weiterbildungsangebote, die mit entsprechenden Preisangaben ausgewiesen sind.

Was mache ich, wenn ich keine Bestätigungs-Mail zur Registrierung erhalte?

Die Bestätigungs-Mail, deren Absenderadresse lms@ah.fondsfinanz.de ist, erhalten Sie von der Lernplattform der besser beraten Akademie. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Falls Ihr Mailserver die E-Mail-Adresse der Lernplattform blockiert, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem IT-Dienstleister Kontakt aufzunehmen.

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.

Was mache ich, wenn bei der Registrierung ein Fehler auftritt

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.

Ich kann mich trotz vorhandenem Benutzerkonto nicht mehr auf der Lernplattform anmelden – was muss ich tun?

Bitte überprüfen Sie Ihre Anmeldedaten und nutzen Sie als Benutzername nicht Ihre E-Mail-Adresse oder MAK-Nummer. Ihr korrekter Benutzername wurde Ihnen per Registrierungsbestätigung sowie bei allen E-Mails zur Online-Test- und Kursbuchung zugestellt.

Ich habe mein Passwort vergessen und kann mich nicht mehr auf der Lernplattform anmelden – was muss ich tun?

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, helfen wir Ihnen gerne mit folgendem Erklärvideo weiter: https://fondsfinanzfilme1.s3.eu-west-1.amazonaws.com/2021-04-21_Anmeldedaten_vergessen/video.mp4

Ich habe mein Passwort mehrfach falsch eingegeben und wurde vom System gesperrt – was muss ich tun?

Falls Sie mehrfach das Passwort falsch eingeben, werden Sie vom System gesperrt. Wir entfernen diese Sperre gerne für Sie, damit Sie wieder Zugriff erhalten. Wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Benutzernamens per E-Mail unter besserberaten@fondsfinanz.de an den Support.

Warum ist es wichtig, mein Benutzerprofil auszufüllen?

In Ihrem persönlichen Benutzerprofil hinterlegen Sie alle relevanten Daten, damit Sie Ihre Teilnahmenachweise zur Erfüllung Ihrer Weiterbildungspflicht nach IDD oder MaBV korrekt erhalten. Falls Sie unser kostenpflichtiges Kursangebot nutzen, hinterlegen Sie in Ihrem Benutzerprofil Ihre Rechnungsadresse und ggf. eine separate Rechnungsadresse.

Kann ich meine bereits erworbenen Teilnahmezertifikate in meinem Benutzerkonto einsehen?

Nein, die IDD- und MaBV-Teilnahmezertifikate sind nicht in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt.

Wie melde ich mich für kostenlose Online-Kurse an?

Sie können sich für kostenlose Online-Kurse sowohl im bereits eingeloggten als auch im nicht eingeloggten Zustand anmelden. Alle kostenlosen Bildungsangebote sind mit der Preisangabe null Euro ausgewiesen und Sie finden sie im Kurskatalog der Lernplattform. (https://besser-beraten.de/MagnificentCatalog/category/all/idd/all/cost/all/my/all)

  • Ich bin nicht eingeloggt und möchte mich für einen Online-Kurs anmelden – was muss ich tun?

    Sie legen Ihren gewünschten, kostenlosen Online-Kurs mit einem Klick auf den Button „Kurs buchen“ in den Warenkorb. Im Buchungsprozess werden Sie nun aufgefordert, sich mit Ihrem Benutzerkonto bei der Lernplattform anzumelden. Nach Ihrem Plattform-Login können Sie sich mit einem Klick auf den Button „Buchen“ für Ihren gewünschten Online-Kurs anmelden und diesen absolvieren. Sie finden all Ihre Online-Kurse in Ihrem Benutzerprofil rechts oben im Header mit Klick auf „Meine Kurse“.
    Sofern Sie noch kein Benutzerkonto der Lernplattform besitzen, haben Sie die Möglichkeit im Buchungsprozess Ihre Registrierung vorzunehmen.

  • Ich bin bereits eingeloggt und möchte mich für einen Online-Kurs anmelden – was muss ich tun?

    Mit einem Klick auf den Button „Buchen“ haben Sie sich für Ihren gewünschten, kostenlosen Online-Kurs angemeldet und können diesen absolvieren. Sie finden all Ihre Online-Kurse in Ihrem Benutzerprofil rechts oben im Header mit Klick auf „Meine Kurse“.

Wie buche ich kostenpflichtige Online-Kurse?

Alle kostenpflichtigen Online-Kurse finden Sie im Kurskatalog mit entsprechender Preisangabe ausgezeichnet und können eine kostenpflichtige Bestellung über den Warenkorb vornehmen.

  • Ich bin nicht eingeloggt und möchte einen Online-Kurs kaufen

    Eine Bestellung können Sie nur mit vorhandenem Benutzerkonto aufgeben. Im Bestellprozess haben Sie die Möglichkeit sich zu registrieren, sofern Sie noch kein Benutzerkonto besitzen.

    Mit einem Klick auf den Button „Kurs kaufen“ füllen Sie Ihren Warenkorb, den Sie rechts oben im Header erreichen. Haben Sie Ihre kostenpflichtige Kursauswahl getroffen, gehen Sie zum Warenkorb und melden Sie sich im Bestellprozess mit Ihren Anmeldedaten bei der Lernplattform an. Nun haben Sie im Warenkorb die Möglichkeit, Ihre kostenpflichtige Bestellung mit Paypal oder Kreditkarte abzuschließen. Nach erfolgreichem Kaufabschluss finden Sie Ihren Online-Kurs unter „Meine Kurse“.

  • Ich bin bereits eingeloggt und möchte einen Online-Kurs kaufen

    Mit einem Klick auf den Button „Kurs kaufen“ füllen Sie Ihren Warenkorb. Danach haben Sie im Warenkorb die Möglichkeit, Ihre kostenpflichtige Bestellung mit Paypal oder Kreditkarte abzuschließen. Nach erfolgreichem Kaufabschluss finden Sie Ihren Online-Kurs unter „Meine Kurse“.

Was mache ich, wenn bei der Buchung bzw. dem Kauf eines Online-Kurses ein Fehler auftritt?

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.

Warum erhalte ich keine System-Mails der Lernplattform wie Einladungs-Mail oder Kursbuchungsbestätigung?

Um die System-Mails zu erhalten, gehen Sie zu Ihrem Benutzerprofil und aktivieren Sie die Checkbox „Ja, ich möchte System-Mails wie z.B. Kursbuchungen oder -erinnerungen von der Lernplattform erhalten“.

Wo finde ich meine gebuchten Online-Kurse?

Sie finden all Ihre Online-Kurse in Ihrem Benutzerprofil rechts oben im Header mit Klick auf „Meine Kurse“.

Wie lange habe ich Zugriff auf meine Online-Kurse?
  • Status „inaktiv“ für Ihr Benutzerkonto
    Sind Sie 12 Monate inaktiv, d.h. ohne eine einzige Anmeldung an der Lernplattform Ihrerseits, erhält Ihr Benutzerkonto den Status „inaktiv“. Sobald dieser Inaktiv-Status eintritt, haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich selbstständig an der Lernplattform anzumelden. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.
  • Systemseitige Löschung Ihres Benutzerkontos
    Hat Ihr Benutzerkonto sechs Jahre lang den Status „inaktiv“, wird es systemseitig gelöscht.
Ich komme im Online-Kurs nicht weiter – was muss ich tun?

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.

Ich habe den Online-Test vollständig absolviert und bestanden, aber noch kein Teilnahmezertifikat nach IDD bzw. MaBV erhalten – was muss ich tun?

Egal ob Sie einen Online-Test nach einer IDD- oder MaBV-konformen Online-Schulung oder einem Online-Kurs absolviert und erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie spätestens nach zwei Wochen Ihr Teilnahmezertifikat im PDF-Format per E-Mail zugesandt. Ihr Teilnahmezertifikat dient Ihnen als Nachweis gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde.

Sollte Ihnen kein Teilnahmezertifikat zugegangen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.

Was passiert, wenn ich den Online-Test nicht bestehe?

Sie haben die Möglichkeit, einen nicht bestandenen Online-Test einmalig zu wiederholen. Sofern Sie einen Online-Test i.d.R. nach zwei Versuchen nicht bestanden haben, erhalten Sie kein Teilnahmezertifikat für den Nachweis gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde.

Was passiert, wenn der Online-Test unbeabsichtigt abbricht?

Nutzen Sie bitte einen der beiden Browser in einer aktuellen Version: Google Chrome, Mozilla Firefox. Sollte ein Online-Test aus technischen Gründen abbrechen, werden die Antworten auf die bereits absolvierten Testfragen und den gesamte Online-Test als ersten Versuch gewertet. Nach erneuter Anmeldung an der Lernplattform können Sie das Testergebnis vom ersten Prüfungsversuch einsehen und einen zweiten Versuch starten, sofern Sie den Online-Test nicht bestanden haben.

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail an besserberaten@fondsfinanz.de.

Was passiert, wenn ich den Online-Test nicht fristgerecht absolviere?

Die Absolvierung eines Online-Tests nach einer Online-Schulung ist befristet und nur innerhalb des freigeschalteten Zeitrahmens möglich. Nach Fristablauf ist eine Durchführung des Online-Tests nicht mehr möglich. Eine Verlängerung des Zeitraumes ist ausgeschlossen.

Bei den Online-Kursen gilt der Nutzungszeitraum des Online-Kurses ebenso für den Online-Test.

Ich habe den Online-Test bestanden und noch kein Teilnahmezertifikat erhalten – was muss ich tun?

Egal ob Sie einen Online-Test nach einer IDD- oder MaBV-konformen Online-Schulung oder einen IDD- oder MaBV-konformen Online-Kurs mit entsprechendem Test absolviert und erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie spätestens nach zwei Wochen Ihr Teilnahmezertifikat im PDF-Format per E-Mail zugesandt. Ihr Teilnahmezertifikat dient Ihnen als Nachweis gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde.

Sollte Ihnen kein Teilnahmezertifikat zugegangen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 089-15 88 15-180 oder schreiben Sie eine E-Mail besserberaten@fondsfinanz.de.

Muss ich zur Teilnahme bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen?

Sie benötigen nur eine stabile Internetverbindung und einen modernen Browser. Nutzen Sie bitte die aktuelle Version des Google Chrome oder Mozilla Firefox, da diese beiden Browser ein optimales Ergebnis erzielen.

Welches Betriebssystem nutze ich?

Nutzen Sie ein aktuelles Betriebssystem auf Ihrem Rechner (am besten Windows 7 / 8 / 8.1 / 10 / MacOS X).

Was bedeutet IDD?

IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive. Es handelt sich dabei um eine Versicherungsvertriebsrichtlinie der Europäischen Union, die in Deutschland seit Februar 2018 Gesetzeskraft hat. Als Grundlage dient das am 07. Juli 2017 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, sowie die sich daraus ableitende erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb.

Welche Personengruppen sind von der Weiterbildungsverpflichtung betroffen?

Grundsätzlich fallen alle Mitarbeiter, die eine vermittelnde oder beratende Tätigkeit einnehmen, unter die Weiterbildungsverpflichtung. Davon betroffen sind Angestellte, Teilzeitmitarbeiter und geringfügig Beschäftigte.

    Folgende Personengruppen fallen zudem in die gesetzliche Weiterbildungspflicht:
  • Ausschließlichkeitsvermittler/gebundene Vermittler/Makler/Versicherungsberater
  • Angestellter Außendienst
  • Mehrfachagenten
  • Vertrieblich Tätige eines Versicherungsunternehmens (Innendienst/Service Center):
  • Ungebundene Vermittler
  • Leitungsperson
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, einen Weiterbildungsnachweis für meine Mitarbeiter zu führen?

Ja, denn Gewerbetreibende müssen die sachgerechte Qualifikation ihrer Mitarbeiter gewährleisten, sofern die Mitarbeiter vertrieblich tätig sind. Darunter fällt beispielweise ihren Kunden Angebote zu unterbreiten, Kundenberatung durchzuführen oder ihre Kunden bei der Vertragserfüllung, insbesondere im Schadensfall zu unterstützen. Im Rahmen Ihrer Personalentwicklung sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich, die Weiterbildungsnachweise Ihrer Mitarbeiter über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Kalenderjahrende zu dokumentieren und zu archivieren. Damit können Sie auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde die besuchten Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter nachweisen.

Kann ich die Weiterbildungsverpflichtung pausieren oder unterbrechen?

Üben Sie innerhalb eines Kalenderjahrs weiterbildungspflichtige Tätigkeiten aus, trifft Sie die volle Weiterbildungspflicht von 15 Stunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Tätigkeit nur für ein paar Monate oder für das gesamte Kalenderjahr ausüben. Eine Befreiung von der Pflicht ist nicht vorgesehen. Gehen Sie, z. B. aufgrund von Elternzeit, keiner weiterbildungspflichtigen Tätigkeit im gesamten Kalenderjahr nach, unterliegen Sie nicht der Weiterbildungspflicht.

Was bedeutet IDD-konform? Worauf muss achten?

Bei den Weiterbildungsmaßnahmen müssen Sie darauf achten, dass diese IDD-konform sind und für Ihre Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden können. Die Konformität liegt vor, wenn die Weiterbildungsmaßnahme mindestens die Aufrechterhaltung der Fachkompetenz oder Ihrer personalen Kompetenz gewährleistet. Darüber hinaus muss für die Weiterbildungsmaßnahme eine Planung zugrunde liegen, sie systematisch organisiert und die Qualifikation derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, gewährleistet sein. Die Fonds Finanz kennzeichnet die IDD-konformen Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Siegel.

Wo sind Lernerfolgskontrollen notwendig?

Für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Selbststudium absolviert werden, ist eine Lernerfolgskontrolle notwendig. Dieses betrifft die e-Learning Formate Online-Schulungen, Online-Kurse sowie das Blended Learning. Bei allen Weiterbildungsformen wird die Anwesenheit jedes Teilnehmers vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert.

Ist die Anwesenheit an IDD-konformen Weiterbildungen verpflichtend?

Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen. Für die Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist eine Bestätigung des Teilnehmers über eine vollständige Teilnahme notwendig.

Welche Sanktionen treten bei Verstoß gegen die Weiterbildungsverpflichtung auf?

Ein Verstoß gegen die Weiterbildungsverpflichtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das verabschiedete Gesetz sieht dabei vor, dass u.a. das nicht Absolvieren der Weiterbildungsverpflichtung sowie das nicht Aufbewahren oder unvollständige Aufbewahren von Nachweisen als Ordnungswidrigkeit zu bewerten sind.

Wie wird die Anrechenbarkeit von Weiterbildungsmaßnahmen geprüft?

Bei der Zertifizierung einer Weiterbildungsmaßnahme auf IDD-konforme Inhalte werden die Themen der Sachkunde nach § 34d, der standardisierten Finanzanalyse sowie der personalen Kompetenz als Grundlage verwendet. Weiterhin können auch Vorbereitungskurse zur Sachkundeprüfung ebenfalls im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung berücksichtigt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers oder in die Selbstständigkeit eines ungebundenen Vermittlers in einem Kalenderjahr können bereits absolvierte Weiterbildungen für das Kalenderjahr berücksichtigt werden. Nicht anrechenbare Themen: Der Themenkomplex der Investment Themen ist darin nicht enthalten und somit kann dieser auch nicht zertifiziert werden. Die Sachkundeprüfung selbst kann im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung gem. §7 VersVermV nicht anerkannt werden.

Quellenverzeichnis

Augustin, U./Bauer, W-D./Klopp, H./Morath, M./Pollmer, S./Samuels, I./Schlichting, T./Schröder, C. /Wirtz, B. (2019). Versicherungsvermittler /-berater: §34 d Abs. 9 GewO n.F. – Angestellte Vermittler / Berater; Weiterbildungspflicht . (GewA 2019, S. 131 ff).

Was sagen die Bafin und die DIHK?

Die Bafin und die Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erarbeiten regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine Liste mit den häufigen Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern und -beratern sowie vertrieblich tätigen Angestellten. Die Liste finden sie hier. Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_2021_11_03_FAQ_Versicherungsvermittler.html (Stand: 03.11.2021)

Was bedeutet MaBV?

MaBV ist die Abkürzung für Makler- und Bauträgerverordnung. In §15b MaBV ist die Pflicht zur Weiterbildung für Gewerbetreibende mit einer Gewerbeerlaubnis nach §34c ausgewiesen ist.

Welche Personengruppen sind von der Weiterbildungsverpflichtung betroffen?

Weiterbilden müssen sich Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter und Mitarbeiter, die unmittelbar in den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich des Immobilienmaklers oder -verwalters tätig sind.
Aufgaben, die die Weiterbildungspflicht begründen sind laut Immobilienverband ivd:

    Immobilienmakler:
  • Erstellung von Exposés,
  • Durchführung von Wohnungsbesichtigungsterminen
  • aktive Teilnahme an Kundengesprächen (Eigentümer und Interessenten)
    Verwalter:
  • Erstellung von Wohngeldabrechnungen
  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Vermietungsgespräche

Rein administrativ tätige Mitarbeiter, die keine Tätigkeiten ausüben, welche in den Bereich des Immobilienmaklers oder -verwalters fallen, wie z.B. Aufgaben im Sekretariat, der Buchhaltung oder Personalabteilung, unterliegen nicht der Weiterbildungsverpflichtung. Mit einem Abschluss zum Immobilienkaufmann oder zum Immobilienfachwirt beginnt die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses, da die Ausbildung bereits als Weiterbildung zählt.

Gibt es Ausnahmeregelungen zur Weiterbildungsverpflichtung?

Ausnahmeregelungen oder eine Verlängerung des Weiterbildungszeitraums für die Weiterbildungsverpflichtung sind weder über § 34c Absatz 2a GewO noch § 15b MaBV vorgesehen.Jedoch gibt es eine Delegationsmöglichkeit auf Beschäftigte nach § 34c Absatz 2a Satz 3 GewO. Wenn die Weiterbildungsnachweise von einer angemessenen Anzahl von Angestellten erbracht werden , die unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber den unmittelbar mitwirkenden Angestellten im erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich besitzen. Dies kann beispielsweise der Fall bei Abteilungsleitern, Bereichsleitern oder Betriebsleitern einer Zweigniederlassung sein. Sobald eine natürliche Person aber selbst unmittelbar erlaubnispflichtige Tätigkeiten durchführt, ist eine Delegation der Weiterbildungspflicht nicht möglich.

Ist die Anwesenheit an MaBV-konformen Weiterbildungen verpflichtend?

Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen. Für die Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist eine Bestätigung des Teilnehmers über eine vollständige Teilnahme notwendig.

Was bedeutet MaBV-konform? Worauf muss achten?

Bei den Weiterbildungsmaßnahmen müssen Sie darauf achten, dass diese MaBV-konform sind und für Ihre Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden können. Die Konformität liegt vor, wenn die Weiterbildungsmaßnahme mindestens die Aufrechterhaltung der Fachkompetenz gewährleistet. Darüber hinaus muss für die Weiterbildungsmaßnahme eine Planung zugrunde liegen, sie systematisch organisiert und die Qualifikation derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, gewährleistet sein. Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH kennzeichnet die MaBV-konformen Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Siegel.

Wo sind Lernerfolgskontrollen notwendig?

Für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Selbststudium absolviert werden, ist eine Lernerfolgskontrolle notwendig.Bei klassischen Präsenzangeboten, wie z.B. Schulungen, müssen keine Lernerfolgskontrollen durchgeführt werden. Jedoch muss bei allen Weiterbildungsformen die Anwesenheit jedes Teilnehmers vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert werden.

Wie wird die Anrechenbarkeit von Weiterbildungsmaßnahmen geprüft?

Bei der Zertifizierung einer Weiterbildungsmaßnahme auf MaBV-konforme Inhalte werden die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildungsinhalte in §15b Abs. 1 MaBV, Anlage 1 als Grundlage verwendet.

    Hauptkategorien sind:
  • Kundenberatung
  • Grundlagen des Maklergeschäfts
  • Rechtliche Grundlagen
  • Wettbewerbsrecht
  • Grundlagen Immobilien und Steuern
  • Grundlagen der Finanzierung

Dabei können dieselben Themen in unterschiedlichen Weiterbildungen behandelt und für die Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden. Nicht angerechnet werden jedoch wiederholte Teilnahmen an ein und derselben Weiterbildung.

Was für Weiterbildungsnachweise erhalte ich von der Fonds Finanz Maklerservice GmbH?

Nachdem Sie eine Weiterbildungsmaßnahme unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat per E-Mail wie folgt zugesandt:

  1. Online-Kurse/Online-Schulung: spätestens zwei Wochen nach erfolgreichem Abschluss,
  2. Präsenzveranstaltungen: spätestens acht Wochen nach vollständigem Veranstaltungsbesuch.
Stellt die Fonds Finanz Maklerservice GmbH Jahresbescheinigungen aus?

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH erfasst Ihre Weiterbildungsmaßnahmen in keiner Datenbank und somit sind auch keine Gesamtübersichten oder Jahresbescheinigungen der absolvierten Weiterbildungen möglich. Bei vollständiger Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung erhalten Sie im ersten Quartal eines neuen Kalenderjahres ein Weiterbildungssiegel, welches die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung über die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ausweist.

Was mache ich mit meinen Weiterbildungsnachweisen?

Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind über einen Zeitraum von fünf Jahren zu archivieren. Diese Zertifikate sind auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten und in Ihren Geschäftsräumen zu archivieren – digital oder in ausgedruckter Form.

Wann benötige ich die Weiterbildungsnachweise?

Immobilienmakler und -verwalter müssen gegenüber der zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde nach Aufforderung gemäß § 15b Absatz 3 MaBV eine unentgeltliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen Kalenderjahren abgeben. Sie kann zudem nach § 29 Absatz 1 GewO anordnen, dass ein Gewerbetreibender die nach § 15b Absatz 2 zu sammelnden Nachweise und Unterlagen über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht vorlegt. Die Inhalte des Nachweises sind in Anlage 3 der Makler- und Bauträgerverordnung §15b geregelt. Der Nachweis kann dabei elektronisch übermittelt werden. Falsche oder unvollständige Erklärungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.