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Fonds Finanz Maklerservice GmbH | Riesstraße 25 | 80992 München | www.fondsfinanz.de
Hinter MaBV verbirgt sich die Makler- und Bauträgerverordnung, die in § 15b die Pflicht zur Weiterbildung für Gewerbetreibende mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c regelt. Damit richtet sich die MaBV an Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.
Seit dem 01. August 2018 besteht für Immobilienmakler und Immobilienverwalter, die unmittelbar in dem Bereich tätig sind oder mindestens eine Erlaubnis als Immobilienmakler und/oder Immobilienverwalter besitzen, eine Weiterbildungspflicht: Im Laufe von drei Kalenderjahren müssen Weiterbildungen im Umfang von 20 Zeitstunden absolviert werden.
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Nutzungszeit: läuft 90 Tage ab Buchungsdatum
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Nutzungszeit: noch 62 Tage
Mehr erfahrenBei den Weiterbildungsmaßnahmen ist zu beachten, dass diese MaBV-konform sind und somit für Ihre Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden können. MaBV-konform bedeutet, dass Vermittler für den erfolgreichen Besuch der Weiterbildungen Teilnahmenachweise erhalten, die direkt auf die, an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichtete, Weiterbildungsverpflichtung einzahlen.
Die Fonds Finanz kennzeichnet ihre MaBV-konformen Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Siegel. Im gesamten Weiterbildungsangebot, wie den Messen, Online-Schulungen und -kursen, finden Sie diese Kennzeichnung.
Jeder Immobilienmakler muss seine erworbenen Teilnahmenachweise selbständig sammeln und für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Ende des Kalenderjahres sicher archivieren. Die IHK stellt in Deutschland die Aufsicht für die Weiterbildungsverpflichtung dar. Sie kann beim Gewerbetreibenden eine Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung anfordern, in der die Weiterbildung gemäß MaBV bestätigt und dokumentiert ist.
Häufig gestellte Fragen zur MaBV-Weiterbildung