Absicherung der Arbeitskraft Teil 1: Welche Rechtsnormen Vermittler kennen müssen
Absicherung der Arbeitskraft Teil 1: Welche Rechtsnormen Vermittler kennen müssen
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Absicherung der Arbeitskraft Teil 1: Welche Rechtsnormen Vermittler kennen müssen
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Allgemeine Informationen

 Zielgruppe
alle Versicherungsmakler nach § 34 d GewO

 Lernziel

Die Teilnehmer kennen die Berufsunfähigkeitsversicherung betreffenden Rechtsnormen im Versicherungsvertragsgesetz. Sie aktualisieren ihre fachlichen und rechtlichen Grundlagen.

 Inhalt

  • Grundkenntnisse des Versicherungsvertragsgesetzes
  • vertiefte Kenntnisse zur VVA
  • vertiefte Kenntnisse zur Gefahrerhöhung
  • Erläuterung der zugehörigen Paragrafen
  • Bedeutung der modernen Arbeitskraft
  • die neue SBU der Hannoversche im Überblick

 Referent:

Alexander Schrehardt ist Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH. Nach Abschluss seines Studiums an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Jahr 1984, arbeitete er bei namhaften Versicherungsmaklerunternehmen in den Unternehmensbereichen Personenversicherung und Pensionsmanagement. Die regelmäßige und kontinuierliche Teilnahme an Vorträgen und Seminaren zur eigenen Weiterbildung waren dabei für ihn ebenso verpflichtend wie ein Aufbaustudium zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) an der Fachhochschule Koblenz.|

Marco Winkler ist Versicherungskaufmann und seit 1988 im Konzern der VHV Holding/Hannoversche für die Bereiche Komposit, Personalwesen und Wiederanlagemanagement für Endkunden zuständig. Seit 2017 ist er im Bereich der Maklerbetreuung/Key Account tätig.

 Methode: Online-Kurs mit Online-Test

 Dauer: 1,75 Stunden

 IDD-Weiterbildungszeit: 1,75 Stunden